AKTUELLE HINWEISE UND INFORMATIONEN
Wir möchten hiermit interessierte, pädagogisch Tätige hiermit auf eine Kooperationsveranstaltung der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Weißenthurm und der Kommunalen Jugendarbeit aufmerksam machen:

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden sie HIER.
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Warum?
Ab dem 5. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen verpflichtend prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers zur IBAN passt – ein Vorgang namens «Verification of Payee» (VoP), der Betrug verhindern soll. Stimmen Name und IBAN überein, kann die Überweisung getätigt werden.
Bei Abweichungen erhalten Sie eine Rückmeldung und können die Zahlung auf eigenes Risiko trotzdem ausführen, allerdings mit dem Risiko eines Fehlers, da die Bank dann nicht für die Ausführung haftet.
Was ist neu?
Pflicht für Banken:
Banken und Sparkassen müssen ab diesem Datum überprüfen, ob der angegebene Name des Empfängers zur IBAN passt.
Zweck:
Ziel ist die Vermeidung von Fehlern, Zahlendrehern und Betrugsfällen im europäischen Zahlungsverkehr.
Geltungsbereich:
Die Regelung gilt für SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträge und Terminüberweisungen
Was bedeutet das ?
Überprüfen Sie, ob der Name des Zahlungsempfängers, den Sie eingeben, exakt dem Namen des Kontoinhabers entspricht.
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Das Angebot des „VG Weißenthurm-Passes“ ist umfangreich und umfasst u.a. 25 % Ermäßigung auf alle Angebote der kommunalen Jugendpflege, soweit diese durch die Verbandsgemeinde Weißenthurm getragen werden.


